Praxisinfo
Ihr Besuch in der Praxis
Unser freundliches und qualifiziertes Team steht Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite. Sie erreichen uns von Mo. bis Fr. 10:00-12:00 Uhr sowie Mo., Mi., Do. 15:00-17:00 Uhr unter Tel. 461 46 75
Um Wartezeiten möglichst gering zu halten, vereinbaren Sie bitte in jedem Fall vorab telefonisch oder persönlich einen Termin.
Sollten wir einmal im Urlaub sein, so finden Sie dazu einen Hinweis auf unserer Homepage.
Rezeptbestellungen
Wenn Sie bereits Patientin oder Patient bei uns sind, können Sie unter Tel. 461 46 75 anrufen und mit der Arzthelferin den Rezeptwunsch besprechen. In der Regel können Sie das Rezept dann am Folgetag bei uns abholen. Wenn Sie an der Rezeption Briefmarken hinterlegen, schicken wir Ihnen das Rezept zu.
Bitte beachten Sie, dass auch bei Rezeptbestellungen die Praxisgebühr fällig werden kann! Informationen zur Praxisgebühr finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Vorbereitung des Arztbesuchs
Bitte kommen Sie pünktlich zu Ihrem Termin. Sie benötigen Ihre Krankenversicherungskarte sowie 10,- Euro Praxisgebühr oder einen Überweisungsschein (siehe unten). Bringen Sie in Ihrem Besitz befindliche Arztberichte und Röntgen- bzw. MRT/CT-Bilder bitte mit. Sollten Sie Medikamente einnehmen, benötigen wir Namen und Dosis.
Bitte denken Sie im Vorfeld genau über Ihre Beschwerden nach, in welchen Zusammenhängen diese auftreten, wie häufig, seit wann etc. Eine möglichst genaue Krankheitsgeschichte macht den Besuch bei uns effektiv und erleichtert die Diagnose. Vielen Patientinnen und Patienten hilft es, die Krankengeschichte schriftlich festzuhalten.
Praxisgebühr
Wir sind verpflichtet, von Ihnen pro Quartal 10 Euro zu verlangen, sobald Sie eine ärztliche Leistung in Anspruch nehmen. Sie müssen also auch bezahlen, wenn Sie nur ein Rezept abholen oder in der Praxis anrufen, um sich ärztlich beraten zu lassen.
Die Praxisgebühr entfällt, wenn Sie:
- unter 18 Jahre alt sind,
- einen Überweisungsschein vorlegen (aus dem aktuellen Quartal!),
- eine gültige Befreiungsbescheinigung der Krankenkasse vorlegen.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Praxisgebühr für uns keine zusätzliche Einnahme darstellt, sondern von uns über die kassenärztliche Vereinigung an die Krankenkassen weitergeleitet wird. Unser zusätzlicher Verwaltungsaufwand wird dabei nicht vergütet. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Praxisgebühr bar bezahlt werden muss.